Masterplan Straßen 2014-2018 – Lübecks Dörfer abgeschnitten

Der Masterplan Straßen 2014-2018 ist eine wichtige Entscheidungshilfe zur Sanierung unserer Straßen. Die Aufnahme, die Bewertung und die Entscheidung was wann saniert werden soll, darf jedoch nicht allein der Verwaltung übertragen werden. Die gewählten Gemeindevertreter müssen die Entscheidung über die einzelnen Maßnahmen behalten. Sie tragen die politische Verantwortung gegenüber den Menschen in Lübeck.
Hier zeigt sich, wie wichtig die Zuarbeit eines Ortsbeirates istmit engagierten, ortskundigen und direkt gewählten Einwohnern. Das betrachtete Vorbehaltsnetz im Masterplan wirft Fragen auf.  Zwei Dörfer in Lübecks Süden, Reecke und Oberbüssau sind von den Hauptverkehrsstraßen abgeschnitten, mit der Folge, dass eine Sanierung der Hauptstraßen Richtung Innenstadt, keine Priorität hat. Die Kronsforder Hauptstraße ist bei der Betrachtung schlichtweg vergessen worden. Es zeigt sich, dass inhaltlich der Bauausschuss und die Bürgerschaft nicht die Ortskenntnis besitzen, um diese Vorgaben grundlegend zu überprüfen. Es ist notwendig, dass die engagierten Menschen in den Stadtteilen den Verkehrsfachleuten wichtige Informationen liefern.
Da es in Lübeck noch keine Ortsbeiräte gibt, müssen ersatzweise die Stadtteilrunden, die Vereine und interessierten Verkehrsteilnehmer in den Prozess der Aufstellung des Masterplans eingebunden werden. Die täglichen Verkehrserfahrungen der Menschen in den Stadtteilen können ohne zusätzliche Kosten in den Masterplan einfließen. Dies sind wertvolle Informationen, die Voraussetzung zum Gelingen des Masterplanes Straßen 2014-2018 in Lübeck sind. Wir fordern die verantwortlichen Politker und die Stadtverwaltung auf, eine umfassende Einwohnerinformation vorzusehen und eine Mitwirkung der Menschen in den Stadtteilen zum Masterplan zu ermöglichen.
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Im Masterplan vergessen. Wie werden die Prioritäten bei der Sanierung der Straßen gesetzt?